MONEY, MONEY, MONEY
 


"Wer will
schon seine
Eltern verklagen?“

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, über studentische Rechte, staatliche Förderung und störrische Eltern.
Interview: Armin Himmelrath

 
         
  Endlich Studentin oder Student – aber was heißt das eigentlich? Worum muss ich mich jetzt kümmern, was sind meine Rechte und Pflichten?

Achim Meyer auf der Heyde: Wer bereits eingeschrieben ist, der hat sich ja schon krankenversichert oder die Mitversicherung bei den Eltern geklärt. Ausländische Studierende mussten sich um einen Einkommensnachweis und die Aufenthaltserlaubnis kümmern. Während des Studiums werden dann andere Punkte wichtig: zum Beispiel, dass man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf und dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden – sonst könnte es Kürzungen beim BAföG geben oder die Kindergeldzahlungen an die Eltern werden gestrichen.
   
      Geld, jobben, den eigenen Lebensunterhalt sichern – das ist also eines der wichtigsten Themen für Studierende?

Eindeutig ja. Zwei von drei Studenten müssen arbeiten, um so ihr Studium finanziell abzusichern. Immerhin 23 Prozent der Nachwuchsakademiker bekommen staatliche Unterstützung wie das BAföG – und zwar im Durchschnitt 360 € pro Monat. Wichtigste Finanzquelle für die Nachwuchsakademiker sind aber die Eltern: Neun von zehn Studenten bekommen Geld von zu Hause. Diese Zahlungen machen die Hälfte aller studentischen Einnahmen in Deutschland aus.
  Aber was tun, wenn Vater und Mutter die Zahlung verweigern?

Dann sollte man sich erst einmal durch die örtlichen Studentenwerke oder die Studierendenschaften beraten lassen. Grundsätzlich hat man einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern. Die müssen eine erste Ausbildung finanzieren – wenn das Kind sie zügig absolviert. Wer öfter mal das Studienfach wechselt oder 16 Semester bis zum Bachelor braucht, verliert diesen Anspruch.
 
      Auf wie viel Geld aus dem elterlichen Portemonnaie habe ich denn Anspruch?

Das richtet sich nach dem Einkommen und dem Lebensstandard der Eltern. Grundsätzlich haben Familiengerichte festgelegt, dass ein Student 640 € im Monat erwarten darf. Dazu kommen noch die Krankenversicherung und die Studiengebühren. Das ist auch einklagbar, allerdings bewegen wir uns da natürlich in einer Grauzone. Wer will schließlich schon seine eigenen Eltern verklagen?

 

   
  Wenn die aber nun partout nicht zahlen wollen – was dann?

Dann sollte man sich ans Studentenwerk wenden. Eine Möglichkeit besteht zum Beispiel darin, Unterstützungszahlungen quasi als Vorschuss zu bekommen. Man tritt dann die Forderungen gegenüber den Eltern ans BAföG-Amt ab.
   
     
      Und wann habe ich einen Rechtsanspruch auf BAföG?

Das muss immer im Einzelfall geprüft werden, weil da viele Faktoren eine Rolle spielen. Als Faustformel gilt: Wenn die Eltern bis zu 32.000 € pro Jahr netto verdienen, dann gibt es den Anspruch. Je niedriger das Einkommen, desto höher das monatliche BAföG – bei 17.000 € Jahreseinkommen wird der Höchstsatz bezahlt. Wichtig ist aber immer die individuelle Beratung! Denn wer zum Beispiel Geschwister hat, bei dem können diese Einkommensgrenzen auch höher liegen.
     
  Und wann habe ich einen Rechtsanspruch auf BAföG?

Das muss immer im Einzelfall geprüft werden, weil da viele Faktoren eine Rolle spielen. Als Faustformel gilt: Wenn die Eltern bis zu 32.000 € pro Jahr netto verdienen, dann gibt es den Anspruch. Je niedriger das Einkommen, desto höher das monatliche BAföG – bei 17.000 € Jahreseinkommen wird der Höchstsatz bezahlt. Wichtig ist aber immer die individuelle Beratung! Denn wer zum Beispiel Geschwister hat, bei dem können diese Einkommensgrenzen auch höher liegen.
   
     
      Wie bewerten Sie Darlehen oder Studienkredite als Finanzierungsmöglichkeit?

Die sollten immer nur ergänzend eingesetzt werden, um zum Beispiel die Examensphase oder ein Auslandssemester zu finanzieren. Und dann muss man die Konditionen sehr genau prüfen: Sind die Bedingungen transparent, gibt es genaue Angaben über die Zinshöhe? Werden die Belastungen klar genannt, sodass ich genau weiß, wie viel ich wann zu bezahlen habe? Gibt es eine Obergrenze beim Zins, damit der nicht ins Unermessliche steigen kann? Kritisch sollte man immer dann sein, wenn etwa die Zinshöhe ans Studienfach gekoppelt ist: Ingenieure etwas weniger, Geisteswissenschaftler dagegen mit Aufschlag. Oder auch, wenn der Zinssatz nach der Herkunft des Antragstellers variiert. Das ist diskriminierend, und da sagen wir ganz klar: Finger weg von solchen Angeboten!
       
  Bieten die Studentenwerke im Zweifelsfall auch Hilfe bei juristischen Problemen?

Ja. Egal, ob es um Fragen zu Sozialleistungen für Studierende geht, um Fragen zum Unterhalt oder zum Ausländerrecht rund ums Studium – die Studentenwerke, aber auch die ASten sind dann die richtigen Ansprechpartner, um juristischen Rat zu bekommen.